
Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Möglichst viele Menschen sollten unsere Internet-Seite nutzen können. Die Museumsstiftung Post und Telekommunikation ist daher bemüht, die Internet-Seite des Digitalen Museum für Kommunikation im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und (EU) 2019/882 barrierefrei zu gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.digitales-museum-fuer-kommunikation.de
Stand der Vereinbarkeit der Anforderungen
Die Website https://www.digitales-museum-fuer-kommunikation.de ist teilweise barrierefrei.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei. Der Abbau digitaler Barrieren ist ein fortlaufender Prozess. An allen uns bekannten Barrieren wird bereits gearbeitet.
Allgemeine Barrieren
- Die Schriftgröße kann nicht global individuell angepasst werden.
- Videos sind nur mit automatisch generierten Untertiteln durch Google beziehungsweise YouTube verfügbar.
Farben und Kontraste
- Die Paginierung der Slider ist nur über einen schwachen Farbkontrast wahrnehmbar.
Barrieren für Screenreader-Nutzende
- Einige Alternativtexte für Bilder sind sehr lang. Andere Bilder wiederum sind nur dekorativ, besitzen trotzdem einen Alternativtext.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.02.2026 erstellt und am 09.03.2026 aktualisiert. Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war ein von dritten durchgeführter Konformitätstest. Getestet wurde mit den Browsern Chrome und Firefox sowie dem Screenreader NVDA.
Kontakt und Feedbackmöglichkeit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.museumsstiftung.de aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
E-Mail: l.streckert@mspt.de
Telefon: 030 54 64 22 14
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website der Schlichtungsstelle.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info[at]schlichtungsstelle-bgg.de.